VERANSTALTUNGEN bis 300 PERSONEN ab 06.06.2020 in der SCHWEIZ wieder möglich!

Wir freuen uns sehr über die Schweizer Verordnung von Privatveranstaltungen geltend ab 06.06.2020 bis 300 Personen:

Für private (geschlossene) Veranstaltungen,  bei denen die Teilnehmenden Gäste dem Organisator bekannt sind, (Familienfest, Firmenveranstaltung…) braucht es kein Schutzkonzept. Die gastgebende Person muss jedoch die Rückverfolgung der Kontakte im Fall einer neu infizierten Person gewährleisten. Auf Anfrage der zuständigen kantonalen Behörde muss sie die Kontaktdaten an die Behörde weiterleiten.

Quelle:
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/massnahmen-des-bundes.html